top of page

Steuererklärung für Quellensteuerpflichtige (Kanton Zürich)



NEU:


Ab der Steuerperiode 2020 können auch quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Steuererklärung ausfüllen. Je nach Auslagen kann dies zu einer Rückerstattung der bisher bezahlten Quellensteuern führen.

WICHTIG:


Der Antrag ist bis am 31. März beim Steueramt einzureichen. Daher bitten wir Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren bzw. uns den Auftrag zu erteilen.

68 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page